Briefwahl und Direktwahl
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Beantragung und Ausführung der Briefwahl.
Die Briefwahl kann auf folgenden Wegen beantragt werden:
- Persönliche Beantragung im Wahlamt (Rathaus, Markt 2, Eingang 3 - Passage)
- Schriftliche Beantragung möglichst mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos
- Elektronische Beantragung über das Internet (Web-Wahlschein)
Wahlberechtigte können ab dem 02. Mai bis zum 07. Juni 2024, 18:00 Uhr, persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Neuss beantragen und/oder dort auch sofort wählen (Direktwahl). Jede*r Wahlberechtigte erhält nur ihre/seine persönlichen Unterlagen. Die Abholung für andere Personen ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht, die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, möglich. Dabei darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich beantragt werden. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Die Unterlagen werden dann umgehend an die gewünschte Adresse gesandt. Auch ein formloser Antrag ist möglich.
Die Briefwahlunterlagen können ab dem 29. April 2024 auch online oder per E-Mail an wahlamt@stadt.neuss.de beantragt werden. Wird ein elektronischer Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen gestellt, so müssen folgende Daten angegeben werden:
- Namen, Vorname
- Geburtsdatum und
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort).
Wenn ein*e Wahlberechtigte*r plötzlich erkranken sollte, können die Unterlagen noch bis zum 09. Juni 2024, 15.00 Uhr, beantragt und beim Wahlamt abgeholt werden. Hierzu muss die Person, die die Unterlagen abholt, einen von dem*der Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag und eine formlose schriftliche Vollmacht über die Empfangnahme sowie ein ärztliches Attest über die plötzliche Erkrankung vorlegen. Die Briefwahlunterlagen müssen dann bis spätestens 18.00 Uhr wieder dem Wahlamt vorliegen.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Nur, wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum 08. Juni 2024, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein beantragt werden.
So geht Briefwahl:
Sie erhalten nach erfolgreicher Beantragung der Briefwahl
- einen hellroten Briefwahlumschlag, der mit dem Wahlschein verbunden ist,
- ein Merkblatt zur Briefwahl,
- einen weißen Stimmzettelumschlag und
- den Stimmzettel.
1. Schritt:
Auf dem Stimmzettel kreuzen Sie das vorgesehene Feld für den Wahlvorschlag Ihrer Wahl an und falten den Stimmzettel zusammen.
2. Schritt:
Dann stecken Sie den zusammengefalteten Stimmzettel in den weißen Stimmzettelumschlag und verschließen diesen fest.
3. Schritt:
Anschließend trennen Sie den Wahlschein von dem roten Briefwahlumschlag ab, tragen an der vorgesehenen Stelle das Datum ein und unterschreiben den Wahlschein eigenhändig und persönlich.
4. Schritt:
Stecken Sie sowohl den Wahlschein als auch den weißen verschlossenen Stimmzettelumschlag in den roten Briefwahlumschlag und verschließen Sie diesen ebenfalls fest.
5. Schritt:
Wenn Sie vor Ort im Wahlamt wählen, können Sie Ihren Wahlbrief nun in die dortige Wahlurne werfen. Wählen Sie von zu Hause, können Sie den Wahlbrief entgeltfrei per Post an das Wahlamt schicken, im Wahlamt abgeben oder in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen.