Termine und Fristen
Hier finden Sie die wichtigsten Daten zur Europawahl 2024 im Überblick.
- 28.04.2024
- Stichtag für die Eintragung von Amts wegen aller wahlberechtigten Deutschen sowie alle übrigen Unionsbürger*innen, die bereits bei der letzten Europawahl in das Wählerverzeichnis eingetragen waren und in Deutschland verblieben sind, bei denen an diesem Tage festeht, dass sie am Wahltag wahlberechtit sind, in das Wählerverzeichnis
- 19.05.2024
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- Letzter Tag, an dem nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragene auf Antrag eingetragen werden
- Letzter Tag für die Benachrichtigung der Wahlberechtigten
- Letzter Tag, an dem Unionsbürger*innen, die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, ihre Streichung beantragen können
- 20. – 24.05.2024
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- Zeitraum für die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
- Zeitraum für Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses
- Achtung: Am 20. Mai 2024 (Pfingsmontag) ist das Wahlamt nicht geöffnet; eine persönliche Vorsprache und Einsichtnahme ist an diesem Tag daher nicht möglich.
- 07.06.2024
- Letzter Tag, 18 Uhr – für die Beantragung und Ausstellung von Briefwahlunterlagen
- 08.06.2024
- Letzter Tag, 12 Uhr – für die Ersatzausstellung nicht zugegangener Wahlscheine
- 09.06.2024
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- Stimmabgabe im Wahllokal von 08 bis 18 Uhr
- Letzter Tag, 15 Uhr – Beantragung von Briefwahlunterlagen in besonderen Fällen (§ 24 Abs. 2 EuWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)
- Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses nach 18 Uhr