Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen am 13.09.2020 in Neuss sind folgende Personen:
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- Deutsche*r im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger*in) besitzt,
- seit mindestens 28.08.2020 in Neuss mit Hauptwohnung gemeldet ist (bei Zuzug und Anmeldung mit Hauptwohnung in Neuss aus einer Gemeinde des Rhein-Kreises Neuss ab dem 29.08.2020 besteht das Wahlrecht nur für die Kreistagswahl),
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wer am Stichtag 09.08.2020 die Wahlrechtsvoraussetzung erfüllt und in Neuss mit Hauptwohnung gemeldet ist, wird „von Amts wegen“ in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhält bis zum 23.08.2020 eine Wahlbenachrichtigung.
Darin wird mitgeteilt, in welchem Wahllokal jeweils gewählt werden kann und ob das Wahllokal barrierefrei zu erreichen ist.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt der Stadt Neuss melden.
Wahlamt der Stadt Neuss
Rathaus Rundbau
Eingang 3 (Passage)
Telefon: 02131 / 90 - 3244
E-Mail: wahlamt@stadt.neuss.de