Briefwahl und Direktwahl
Sie sind am Wahltag verhindert? Hier finden Sie alle Informationen rund um die Beantragung und Ausführung der Briefwahl.
Die Briefwahl kann auf folgenden Wegen beantragt werden:
- Persönliche Beantragung im Wahlamt (Rathaus, Markt 2, Eingang 3 - Passage)
- Schriftliche Beantragung möglichst mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos
- Elektronische Beantragung über das Internet (Web-Wahlschein)
Wahlberechtigt können ab dem 13. April bis zum 13. Mai 2022, 18:00 Uhr, persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Neuss beantragen und/oder dort auch sofort wählen (Direktwahl). Jede*r Wahlberechtigte erhält nur ihre/seine persönlichen Unterlagen. Die Abholung für andere Personen ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht, die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, möglich. Dabei darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich beantragt werden. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Die Unterlagen werden dann umgehend an die gewünschte Adresse gesandt. Auch ein formloser Antrag ist möglich.
Die Briefwahlunterlagen können ab dem 12. April 2022 bis zum 12. Mai 2022 auch online beantragt werden. Wird ein elektronischer Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen gestellt, so müssen folgende Daten angegeben werden:
- Namen, Vorname
- Geburtsdatum und
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort).
Damit eine sichere Identifizierung der*des Antragstellerin*Antragstellers möglich ist, kann zusätzlich die Stimmbezirks-/Wählerverzeichnisnummer angegeben werden, sie ist auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung vermerkt.
Wenn ein*e Wahlberechtigte*r plötzlich erkranken sollte, können die Unterlagen noch bis zum 15. Mai 2022, 15.00 Uhr, beantragt und beim Wahlamt abgeholt werden. Hierzu muss die Person, die die Unterlagen abholt, einen von dem*der Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag und eine formlose schriftliche Vollmacht über die Empfangnahme sowie ein ärztliches Attest über die plötzliche Erkrankung vorlegen. Die Briefwahlunterlagen müssen dann bis spätestens 18.00 Uhr wieder dem Wahlamt vorliegen.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Nur, wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum 14. Mai 2022, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein beantragt werden.
So geht Briefwahl:
Sie erhalten nach erfolgreicher Beantragung der Briefwahl
- einen hellroten Briefwahlumschlag, der mit dem Wahlschein verbunden ist,
- ein Merkblatt zur Briefwahl,
- einen blauen Stimmzettelumschlag und
- den Stimmzettel.
1. Schritt:
Auf dem Stimmzettel kreuzen Sie in der Spalte „Erststimme“ und in der Spalte „Zweitstimme“ jeweils das vorgesehene Feld für den Wahlvorschlag Ihrer Wahl an und falten den Stimmzettel zusammen.
2. Schritt:
Dann stecken Sie den zusammengefalteten Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und verschließen diesen fest.
3. Schritt:
Anschließend trennen Sie den Wahlschein von dem roten Briefwahlumschlag ab, tragen an der vorgesehenen Stelle das Datum ein und unterschreiben den Wahlschein eigenhändig und persönlich.
4. Schritt:
Stecken Sie sowohl den Wahlschein als auch den blauen verschlossenen Stimmzettelumschlag in den hellroten Briefwahlumschlag und verschließen Sie diesen ebenfalls fest.
5. Schritt:
Wenn Sie vor Ort im Wahlamt wählen, können Sie Ihren Wahlbrief nun in die dortige Wahlurne werfen. Wählen Sie von zu Hause, können Sie den Wahlbrief entgeltfrei per Post an das Wahlamt schicken, im Wahlamt abgeben oder in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen.
Die Abgabe des Wahlbriefumschlags ist nur im Rathaus (Markt 2, 41460 Neuss) möglich.
Das Wahlamt (Rathaus, Markt 2, Eingang 3 - Passage) hat ab dem 13. April 2022 wie folgt geöffnet:
Montag – Mittwoch: 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Samstag: 10:00 bis 13:30 Uhr (ab dem 23.04.2022)
Abweichende Öffnungszeiten:
Freitag, den 13.05.2022: 08:00 bis 18:00 Uhr
Samstag, den 14.05.2022: 08:30 bis 12:00 Uhr, jedoch nur für die Ersatzausstellung nicht zugegangener Wahlscheine.