Termine und Fristen
Hier finden Sie die wichtigstens Daten zur Landtagswahl 2022 im Überblick.
- 03.04.2022
- Stichtag zur Eintragung aller wohnsitzhabenden Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnisses von Amts wegen und zur Antragseintragung der Wahlberechtigten, dich sich sonst gewöhnlich im Land aufhalten
- 24.04.2022
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- Letzter Tag, an dem nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragene auf Antrag eingetragen werden
- Letzter Tag für die Benachrichtigung der Wahlberechtigten
- 25. – 29.04.2022
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- Frist für die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
- Frist für Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses
- 29.04.2022
- Letzter Tag, an dem zugezogene Wahlberechtigte von außerhalb NRWs von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden
- 13.05.2022
- Letzter Tag, 18 Uhr – für die Beantragung und Ausstellung von Briefwahlunterlagen
- 14.05.2022
- Letzter Tag, 12 Uhr – für die Ersatzausstellung nicht zugegangener Wahlscheine
- 15.05.2022
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- Stimmabgabe im Wahllokal von 08 bis 18 Uhr
- Letzter Tag, 15 Uhr – Beantragung von Briefwahlunterlagen in besonderen Fällen (§ 3 Abs. 4 S. 2 LWahlG und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)
- Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses nach 18 Uhr