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Wahlberechtigung und Wahlbenachrichtigung

Wer darf wählen und wie erfahre ich davon? Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die Wahlberechtigung und Wahlbenachrichtigung.

Zur Landtagswahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Die Wahlberechtigten werden grundsätzlich von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, werden bis zum 24. April auf Antrag eingetragen.

Wahlbenachrichtigung

Bis spätestens zum 24. April 2022 erhalten alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung mit wichtigen Informationen, wie und in welchem Wahllokal Sie ihr Wahlrecht ausüben können.

Bürger/innen, die bis zum 24. April 2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Meinung sind, wahlberechtigt zu sein, sollten sich umgehend beim Wahlamt der Stadt Neuss melden.