Briefwahl und Wahlschein
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Beantragung und Ausführung der Briefwahl. Die Briefwahl gibt dabei allen Wahlberechtigten die Möglichkeit ihre Stimme schon vor dem Wahltag abzugeben.
Die Briefwahl kann auf folgenden Wegen beantragt werden:
- Persönliche Beantragung im Wahlamt
- Schriftliche Beantragung möglichst mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos
- Elektronische Beantragung über das Internet (Web-Wahlschein)
Im Einzelnen:
Wahlberechtigte können vom 05. Mai 2021 bis 28. Mai 2021 persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Neuss beantragen und/oder dort auch sofort wählen. Jede*r Wahlberechtigte erhält nur ihre*seine persönlichen Unterlagen.
Die Abholung für andere Personen ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht, die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, möglich. Dabei darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich beantragt werden. Praktisch und sinnvoll ist es, dies mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu tun. Die Unterlagen werden dann umgehend an die gewünschte Adresse gesandt, wobei selbstverständlich auch Urlaubsanschriften im In- und Ausland angegeben werden können. Besonders zu beachten sind in diesem Fall die Postlaufzeiten, da eine Beförderung der Wahlbriefe an Samstagen und Sonntagen nicht erfolgt. Natürlich kann auch ein formloser, aber eigenhändig unterschriebener Antrag gestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen können auch über das Internet beantragt werden. Stellt ein Wahlberechtigter elektronisch den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen), so müssen folgende Daten angegeben werden: Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort). Damit eine sichere Identifizierung der Antragstellerin*des Antragstellers möglich ist, muss zusätzlich die Stimmbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer angegeben werden. Sie ist auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung vermerkt.
Hier können Sie die Briefwahlunterlagen elektronisch beantragen.
Eine telefonische Beantragung und ein Antrag per E-Mail ist hingegen nicht möglich.
Wenn ein*e Wahlberechtigte*r plötzlich erkranken sollte, können die Unterlagen noch bis zum 30. Mai 2021, 15.00 Uhr, beantragt und beim Wahlamt abgeholt werden. Hierzu muss die Person, die die Unterlagen abholt, einen vom Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag (mit Glaubhaftmachung der plötzlich eingetretenen Erkrankung) und eine formlose schriftliche Vollmacht über die Empfangnahme vorlegen. Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag bis spätestens 16.00 Uhr dem Wahlamt vorliegen.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Nur wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum 29. Mai 2021, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein beantragt werden!
Und so geht Briefwahl:
Sie erhalten nach erfolgreicher Beantragung der Briefwahl
- einen orangenen Briefwahlumschlag, der mit dem Wahlschein verbunden ist,
- ein Merkblatt zur Briefwahl,
- einen grauen Stimmzettelumschlag und
- den orangenen Stimmzettel.
1. Schritt:
Auf dem Stimmzettel zeichnen Sie nun Ihr Kreuz in das vorgesehene Feld für den Wahlvorschlag Ihrer Wahl und falten den Stimmzettel zusammen.
2. Schritt:
Dann stecken Sie den zusammengefalteten Stimmzettel in den grauen Stimmzettelumschlag und verschließen diesen fest.
3. Schritt:
Anschließend trennen Sie den Wahlschein von dem orangenen Briefwahlumschlag ab und tragen an der vorgesehenen Stelle das Datum ein und unterschreiben den Wahlschein eigenhändig und persönlich.
4. Schritt:
Stecken Sie sowohl den Wahlschein als auch den grauen verschlossenen Stimmzettelumschlag in den orangenen Briefwahlumschlag und verschließen diesen ebenfalls fest.
5. Schritt:
Wenn Sie vor Ort im Wahlamt wählen, können Sie Ihren Wahlbrief nun in die dortige Wahlurne werfen. Wählen Sie von zu Hause, können Sie den Wahlbrief entgeltfrei per Post an das Wahlamt schicken, im Wahlamt abgeben oder in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen.
Das Merkblatt ist nur zur Information und braucht nicht mit abgegeben werden.
Das Wahlamt (Rathaus, Markt 2, Eingang 3 – Passage) hat ab dem 05. Mai 2021 wie folgt geöffnet:
Montags bis Mittwochs von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr
Freitag, den 28. Mai 2021 von 08:00 bis 18:00 Uhr
Samstag, den 29. Mai 2021 von 08:30 bis 12:00 Uhr, jedoch nur für die Ersatzausstellung nicht zugegangener Wahlscheine.