„Aktion Grundgesetz“ unter dem Motto „Neuss barrierefrei“
Ein Aktionsbündnis aus Behindertenorganisationen in Neuss unter Leitung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes veranstaltete auch in diesem Jahr den jährlichen „Protesttag für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderung“. Die „Aktion Grundgesetz“ ist so benannt, da der Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes die Gleichstellung der Menschen mit Behinderung fordert.
Neuss barrierefrei
Der Aktionstag am 30.04.2011 widmete sich diesmal schwerpunktmäßig dem Projekt „Neuss barrierefrei“. Das Projekt der Stadt Neuss in Zusammenarbeit mit Ehrenamtlern möchte Anreize schaffen, um Neuss barrierefreier zu gestalten.
Die Partner
Inhaber von öffentlich zugänglichen Räumen, wie Geschäftsräume, Arztpraxen, Gaststätten und Hotels, sowie sonstige öffentliche Räume wie Verwaltungen, Theater, Kinos usw. können das Signet „Neuss barrierefrei“ kostenlos erwerben, wenn ihre Räumlichkeiten einem festgelegten Katalog von Kriterien der Barrierefreiheit genügen.
Die Ansprechpartner
Herr Max Fischer (Beauftragter für Menschen mit Behinderungen der Stadt Neuss), Frau Andrea Schumacher (Sozialplanerin der Stadt Neuss) und Herr Harald Jansen (Projektleiter „Neuss barrierefrei“ der Stadt Neuss) stellten die Aktion vor und standen in Diskussionsrunden Rede und Antwort.
Das Maskottchen
Auf dem Bild ebenfalls zu sehen ist das noch namenlose Maskottchen der Aktion. Beim Tag des Grundgesetzes wurden schon Namensvorschläge eingereicht, aber wer noch originelle Vorschläge hat, kann diese per Mail an harald.jansen@stadt.neuss.de bis zum 15.05.2011 senden.
Da kleine Sachpreise winken, bitte den Namen des Einsenders mitteilen.
Weitere Informationen finden Sie hier...