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Enquetekommission!?

Was ist eine Enquetekommision?

Eine Enquetekommission ist ein Beratungsgremium des Parlaments, das sich mit einer speziellen Fragestellung beschäftigt. Die in die Kommission entsandten Mitglieder des Parlaments werden ergänzt durch externe Sachverständige. Enquetekommissionen gibt es oft im Bund und in den Länderparlamenten, auf kommunaler Ebene sind sie noch selten.

Die Erfüllung der eigentlichen Aufgabe der Enquete-Kommissionen, nämlich die Vorbereitung von Entscheidungen des Parlaments, erfordert im Vorfeld zunächst eine umfassende Informationsgewinnung und die daran anschließende Verarbeitung der Informationen zu einem Abschlussbericht.

Für die Kommissions-Mitglieder geht es als erstes darum, das notwendige Wissen und das schon vorhandene Datenmaterial zu ermitteln. Die Möglichkeiten, sich Informationen zu einem bestimmten Sachbereich zu beschaffen, sind breit gefächert. Die Mitglieder können dabei auf internen sowie auf externen Sachverstand zurückgreifen.

Unter ersterem versteht man die Nutzung der Kenntnisse und Erfahrungen, über die die einzelnen Mitglieder der Kommission bereits selbst verfügen, im Weiteren auf den vorhandenen Sachverstand in den wissenschaftlichen Diensten des Bundestages, der Bundesregierung – auf Neuss übertragen – der Stadtverwaltung und der eigenen Institutionen.

Bei Bedarf können wissenschaftliche Tagungen oder praktische Anschauungen die Wissens- und Erörterungsbasis noch erweitern.

Die darüber hinaus gehende Möglichkeit, die sich den Mitgliedern bietet, ist, sich externer Informationsquellen zu bedienen.

Ihre Inanspruchnahme ist aufgrund der Komplexität der Themen fast immer notwendig. Es können Materialien von Ministerien angefordert oder Anhörungen von weiteren Sachverständigen organisiert werden. Qua Mehrheitsbeschluss bietet sich dem Gremium eine weitere Möglichkeit. Es können entgeltliche Gutachter- und Forschungsaufträge an einzelne Wissenschaftler oder Forschungsinstitute vergeben werden.

Die Informationsverarbeitung findet in der Regel in ganztägigen Sitzungen statt. Deren Diskussionsergebnisse werden in Form von Ergebnisprotokollen festgehalten. Über diese Entwürfe wird dann erneut diskutiert, es werden Veränderungen vorgeschlagen und per Abstimmung eingebracht. Die so entstandenen Berichte bilden die Grundlage der Abschlussberichte der Kommissionen.