Anforderungen

Außergewöhnliches Wohnen für Menschen mit beispielhafter Verantwortung:

In der Klimaschutzsiedlung Blausteinsweg wohnen Sie auf Passivhaus-Standard oder 3-Liter-Haus-Standard. Zudem sind die CO2-Emissionen extrem gering – sie liegen mit jährlich max. 9 Kg/m² ca. um 60 % niedriger als die EnEV 2014/2016 für den Wohnungsbau vorgibt.

Dazu sind alle Wohnhäuser der Klimaschutzsiedlung als Passiv-Häuser oder als sogenannte 3-Liter-Häuser zu planen und zu errichten. Diese Häuser sind so konstruiert, dass auf eine Heizung im üblichen Sinne (fast) verzichtet werden kann. Die Gebäude beziehen Wärme „passiv“ aus der natürlichen Sonneneinstrahlung, aus internen Wärmequellen wie etwa Abwärme von elektrischen Haushaltsgeräten sowie durch eine konsequente Rückgewinnung der Wärme aus der verbrauchten Raumluft. 3-Liter-Häuser und Passivhäuser verfügen über eine kompakte, hervorragend wärmegedämmte Gebäudehülle. Wärmeverluste durch Wärmebrücken sowie Lüftungsverluste werden weitgehend minimiert.

Modernste Haustechnik und die Südausrichtung der Hauptfassade optimieren die Nutzung regenerativer Energien wie Sonne und Geothermie und reduzieren damit die CO2-Emissionen der Gebäude auf ein Minimum.

Erwerber haben zur Umsetzung des Konzeptes der Klimaschutzsiedlung einen fachkundigen Architekten/Sachverständigen zu beauftragen. In Zusammenarbeit mit den vorgenannten Fachleuten ist der Erwerber verpflichtet, alle im Planungsleitfaden „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ enthaltenen Anforderungen zu erfüllen und darüber die geforderten Nachweise zusammen mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung I (UB I) bei der Stadt zur Prüfung vorzulegen. Eine Übersicht der Nachweise finden Sie hier: Unbedenklichgkeitsbescheinigung I.

Erwerber haben die genehmigten Planungen umzusetzen und sind verpflichtet alle weiteren im Planungsleitfaden „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ enthaltenen Anforderungen zu erfüllen und darüber die geforderten Nachweise zusammen mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung II (UB II) zur Prüfung bei der Stadt vorzulegen. Eine Übersicht der Nachweise finden Sie hier: Unbedenklichkeitsbescheinigung II.

Von Seiten der Stadt Neuss ist beabsichtigt, nach Ausstellung der UB II eine Kaufpreisrückerstattung von 10.000 Euro zu gewähren. Diese Kaufpreisrückerstattung setzt jedoch voraus, dass der Rat der Stadt Neuss beim Grundstücksverkauf einen entsprechenden Beschluss fasst.

Praxisratgeber Klimagerechtes Bauen