Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Mit anderen Worten: Die Eingliederungshilfe soll den behinderten Menschen zu einem weitgehend selbständigen Leben befähigen. Dazu gehört vor allem, dass er einen angemessenen Beruf ausüben und möglichst unabhängig von Pflege leben kann.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind insbesondere:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie entsprechen jeweils den Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit.
- Heilpädagogische Hilfen für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen: Dies sind z. B. Frühfördermaßnahmen im Zentrum für Neuropädiatrie am Lukaskrankenhaus und in heilpädagogischen Praxen.
- Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung und zu einer schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf
- Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen. Diese Leistungen erhalten Menschen mit Behinderungen, bei denen aus behinderungsbedingten Gründen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder noch nicht wieder in Betracht kommt, die aber in der Lage sind, ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen. Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie zahlt den Menschen mit Behinderungen ein Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis der Werkstatt. Die in den Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderungen sind kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert und haben arbeitnehmerähnliche Rechte, wie z. B. geregelte Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Recht auf Entgeltfortzahlung usw. Durch Werkstatträte wirken sie in den ihre Interessen berührenden Angelegenheiten der Werkstatt mit.
- Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft: Hierzu gehören u.a. Versorgung mit nicht medizinischen Hilfsmitteln (hierzu kann in begründeten Einzelfällen auch ein Kraftfahrzeug gehören), Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt (z. B. Übernahme der Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher), Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung, Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten wie z. B. ambulanten Wohngemeinschaften und Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.
Viele Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Menschen mit Behinderungen erbracht. Auf eine Heranziehung Unterhaltspflichtiger zu den Kosten der Eingliederungshilfe wird verzichtet, wenn dies für die Betroffenen eine unbillige Härte bedeuten würde.
Nähere Auskünfte zu den Leistungen der Eingliederungshilfe und zur etwaigen Heranziehung des behinderten Menschen und seiner Angehörigen zu den entstehenden Kosten erteilt Ihnen das zuständige Sozialamt.
AnsprechpartnerInnen:
Herr Arnz
Telefon: 02131 - 905011
Frau Servos
Telefon: 02131 - 905017
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Schulbegleitung / Integrationshelfer
Die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung umfasst heilpädagogische und sonstige Maßnahmen zugunsten körperlich und geistig behinderter Kinder und Jugendlicher.