August
Öffentlicher Aushang: Ablauf der Ruhezeiten, Friedhof Rosellen
Gemäß § 10 Ziffer 4 der Friedhofssatzung wird hiermit der Ablauf der Ruhezeiten an dem nachstehend genannten Reihengrabfeld bekannt gegeben: Rosellen, Feld 14, Grab-Nr. 400 – 457 - Belegung vom 21.11.1975 bis 12.12.1986
Öffentlicher Aushang: Nicht ermittelbare Nutzungsberechtigte, Friedhof Uedesheim
Gemäß des § 11, Ziffer 5 und 10 der Friedhofssatzung der Stadt Neuss vom 20. Dezember 1968 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 26. März 2004 wird mit Ablauf von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung die Einziehung der nachfolgend aufgeführten Grabstätten wirksam. Folgende Nutzungsberechtigte konnten durch die Friedhofsverwaltung nicht ermittelt werden. Die Einziehung führt zum Erlöschen des Nutzungsrechtes.