Oktober

Bekanntmachung gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Umlegungsausschuss der Stadt Neuss hat im Rahmen des Umlegungsverfahrens Nr. 28 "Steinhausstraße" (Bebauungsplan Nr. 43) in seiner Sitzung am 18.08.2007, mit Einverständnis der Beteiligten, den Beschluss -UR.Nr. 10/07- sowie in seiner Sitzung am 27.09.2008 den Ergänzungsbeschluss, -UR.Nr. 11/08- gemäß § 76 Baugesetzbuch gefasst, nach dem die Eigentumsverhältnisse und sonstigen Rechte an den unten angegebenen Flurstücken vor Aufstellung des Umlegungsplanes geregelt werden.

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss über die Ersatzbestimmung für einen Vertreter

Frau Carmen Tiemann, Mitglied des Rates der Stadt Neuss (CDU), ist mit Ablauf des 23.09.2008 infolge Verzichts aus dem Rat der Stadt Neuss ausgeschieden. An ihre Stelle rückt aus der Reserveliste der Partei Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Herr Johannes Helten nach. Herr Helten hat die Wahl nicht angenommen. Als nächster aus der Reserveliste der Partei Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) rückt Herr Sven Schümann, Föhrenstr. 18, 41470 Neuss, in den Rat der Stadt Neuss ein.