September

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT NEUSS

Gemäß § 35 Abs. 1 des Meldegesetzes für das Land Nord¬rhein¬-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 1997 (GV NRW S. 332, ber. S. 386), geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GV NRW S. 263), darf die Meldebehörde Partei-en, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlä¬gen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunal¬wahlen oder unmittel-baren Wahlen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Meldere¬gister über Vor- und Familien-namen, Doktorgrad und An¬schriften von Gruppen von Wahlberech-tigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Auskunft ist auf zwei Gruppen zu beschränken, die ihrerseits nicht mehr als zehn Geburts-jahrgänge umfassen dürfen.

Amtliche Bekanntmachung: Einsichtnahme in Entwurf der Haushaltssatzung 2009

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 der Stadt Neuss mit Ihren Anlagen liegt gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514) bis zur abschließenden Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Neuss am 12. Dezember 2008 jeweils in der Zeit von 08.00 Uhr – 16.00 Uhr (freitags bis 12.30 Uhr) in den Diensträumen des Bereichs Finanzen, Rathaus Michaelstraße 16, Eingang 7, Zimmer 4.867 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Gegen diesen Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 29. September 2008 bis 17. Oktober 2008 bei der oben genannten Stelle Einwendungen erheben.